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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Kreitmayr & Partners
Gültig ab dem 1. Juli 2026

AGB Inhaltsverzeichnis

  1. Geltungsbereich
  2. Vertragspartner
  3. Vertragsgegenstand
  4. Vertragsschluss
  5. Leistungsumfang Dienstleistungen
  6. Software-Produkte (SaaS) & Automationen
  7. Preise & Zahlungsbedingungen
  8. Vertragslaufzeit & Kündigung
  9. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
  10. Vertraulichkeit & Datenschutz
  11. Haftung & Gewährleistung
  12. Geistiges Eigentum & Nutzungsrechte
  13. Höhere Gewalt
  14. Schlussbestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Kreitmayr & Partners, Jakob Elia Kreitmayr, Preilitz 13, 9063 Maria Saal, Österreich, E-Mail: mail@kreitmayr-and-partners.com (nachfolgend „Anbieter“) und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Diese AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen des Anbieters, insbesondere im Bereich B2B-Kaltakquise, Geo-Cluster-Marketing, Telefonakquise, CRM-Aufbau, Vertriebstraining, Beratung sowie Software- und Automations-Lösungen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(4) Diese AGB gelten vorrangig gegenüber Unternehmern. Sofern ausnahmsweise Verbraucher betroffen sind, gelten ergänzend die zwingenden Bestimmungen des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG).

§ 2 Vertragspartner

(1) Der Anbieter erbringt seine Leistungen vorrangig im B2B-Bereich für Unternehmen in der DACH-Region (Österreich, Deutschland, Schweiz).
(2) Der Auftraggeber sichert zu, bei Abschluss eines Vertrages über Dienstleistungen in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.

§ 3 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter erbringt insbesondere folgende Leistungen:

  • Geo Cluster B2B-Kaltakquise (Kombination aus geotargetierten Ads und professioneller Telefonakquise)
  • Telefonische Neukundengewinnung und Terminvereinbarung
  • Aufbau und Einrichtung von CRM-Systemen inklusive Listen, Automationen und Follow-up-Prozessen
  • Erstellung individueller Telefon-Skripte, E-Mail-Vorlagen und Ad-Creatives
  • Vertriebsberatung und Prozessoptimierung
  • Vertriebstraining und Coaching
  • Software-as-a-Service (SaaS) und Automations-Lösungen (z. B. Vertriebsautomatisierungen, integrierte Systeme und digitale Tools)

(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem individuellen Dienstleistungsvertrag.

§ 4 Vertragsschluss

(1) Ein Vertrag kommt durch die Unterzeichnung eines individuellen Dienstleistungsvertrages oder durch schriftliche (auch per E-Mail) Auftragsbestätigung des Anbieters zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform bzw. Textform.
(2) Die Buchung eines kostenlosen Erst- oder Strategiegesprächs stellt keinen Vertragsschluss über eine entgeltliche Leistung dar. Ein Vertrag kommt erst durch die gesonderte schriftliche Beauftragung zustande.

§ 5 Leistungsumfang Dienstleistungen

(1) Der Anbieter erbringt die Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen unter Einsatz marktüblicher und erprobter Methoden. Die Leistung wird als Dienstleistung geschuldet. Ein bestimmter Erfolg (insbesondere eine bestimmte Anzahl von Terminen, Abschlüssen oder Umsatzsteigerungen) wird nicht garantiert, sofern im individuellen Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
(2) Bei der Kaltakquise und Terminakquise agiert der Anbieter im Namen und Auftrag des Auftraggebers. Die Qualifizierung der Termine orientiert sich an den gemeinsam definierten Kriterien.
(3) Schulungs- und Coaching-Inhalte werden individuell vereinbart. Der Anbieter stellt die erforderlichen Unterlagen bereit.

§ 6 Software-Produkte (SaaS) & Automationen

(1) Der Anbieter kann Software-as-a-Service-Lösungen sowie Automations- und Integrationsleistungen anbieten (z. B. CRM-Automationen, Prozessautomatisierungen, digitale Tools).
(2) Sofern nicht anders vereinbart, stellt der Anbieter die Software als Cloud-Lösung auf Servern innerhalb der Europäischen Union bereit. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrages.
(3) Der Anbieter ist bemüht, eine angemessene Verfügbarkeit der Software zu gewährleisten. Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit vorab angekündigt.
(4) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt DSGVO-konform. Sofern erforderlich, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, die Software und Automationen weiterzuentwickeln und zu aktualisieren, sofern der vertraglich vereinbarte Funktionsumfang nicht wesentlich eingeschränkt wird.
(6) Bei Beta- oder Entwicklungsversionen übernimmt der Anbieter keine Gewähr für die vollständige Funktionsfähigkeit und behält sich Änderungen am Leistungsumfang vor.

§ 7 Preise & Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR) zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
(2) Die Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Vertrag oder Angebot. Einmalige Setup-Gebühren sind bei Vertragsschluss fällig. Laufende Vergütungen sind, sofern nicht anders vereinbart, monatlich im Voraus zu zahlen.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen, sofern nicht individuell anders vereinbart.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug nach vorheriger Mahnung laufende Leistungen vorübergehend aussetzen.

§ 8 Vertragslaufzeit & Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem individuellen Vertrag.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, verlängert sich der Vertrag automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform (E-Mail genügt) gekündigt wird.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (z. B. Zahlungsverzug von mehr als zwei Monatsbeträgen trotz Mahnung, Insolvenz, wiederholte schwere Pflichtverletzung).
(4) Einmalige Leistungen unterliegen keiner Vertragslaufzeit. Nach Durchführung der Leistung ist der Vertrag erfüllt.

§ 9 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Anbieter alle für die Durchführung der Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
(2) Bei Akquise-Dienstleistungen umfasst dies insbesondere:

  • Zielgruppen- und Cluster-Definition
  • Produkt- und Unternehmensinformationen
  • USPs und Einwandbehandlung
  • CRM-Zugänge und technische Anbindungen (soweit relevant)
  • rechtzeitige Rückmeldung zu Terminwahrnehmung und -qualität

(3) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, ist der Anbieter für die Dauer der Verzögerung von seiner Leistungspflicht befreit. Der Vergütungsanspruch bleibt unberührt.
(4) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die im Auftrag durchgeführten Akquise-Tätigkeiten den geltenden gesetzlichen Vorschriften (insbesondere UWG, DSGVO und österreichisches Telekommunikationsrecht) entsprechen.

§ 10 Vertraulichkeit & Datenschutz

(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhaltenen vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Anbieters und unter Beachtung der DSGVO sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG).
(3) Sofern der Anbieter im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.

§ 11 Haftung & Gewährleistung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
(4) Der Anbieter erbringt seine Dienstleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers. Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

§ 12 Geistiges Eigentum & Nutzungsrechte

(1) Alle vom Anbieter erstellten Konzepte, Strategien, Skripte, Trainingsunterlagen, Analysen und sonstigen Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck. Eine Weitergabe an Dritte oder anderweitige Verwertung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
(3) Das Nutzungsrecht wird erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung eingeräumt.
(4) Die Marke „Kreitmayr & Partners“, „Geo Cluster Conquest“ sowie zugehörige Logos und Materialien sind Eigentum des Anbieters und dürfen ohne Genehmigung nicht verwendet werden.

§ 13 Höhere Gewalt

(1) Keine Vertragspartei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung von Vertragspflichten, soweit diese auf höherer Gewalt beruhen (insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks, Kriege, Cyberangriffe oder Ausfall wesentlicher Infrastruktur).
(2) Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich und unternimmt zumutbare Anstrengungen, die Auswirkungen zu minimieren.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Anwendbares Recht: Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – das Bezirksgericht St. Veit an der Glan zuständig. Der Anbieter ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Textform.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(5) Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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